1. Geltung

Die nachfolgenden Regeln gelten für alle ordentlichen und ausserordentlichen Mitglieder des Interessen-Verbandes der Psychodramatikerinnen und Psychodramatiker in der Schweiz "PDH". Das PDH gibt allen Mitgliedern die ethischen Regeln bekannt.

 

2. Ethischer Grundsatz

Anliegen und Ziel jeder Psychotherapie, Beratung und Lehre ist das Wohl der KlientInnen und StudentInnen. Die TherapeutInnen/BeraterInnen/PädagogInnen verpflichten sich, ihre fachliche Qualifikation so einzusetzen, dass sie dem Wohlbefinden und dem Interesse der KlientInnen/StudentInnen nützen. Sie respektieren die persönliche Integrität jedes/jeder KlientIn/StudentIn und meiden jeden Missbrauch ihrer Kompetenz.

 

3. Berufliche Kompetenz

3.1 Die Mitglieder des PDH beschränken ihre Tätigkeit entsprechend ihrem Ausbildungsstand und ihrer Kompetenz.
3.2 Bei fachübergreifenden Aufgaben ziehen sie entsprechende Fachleute bei.
3.3 Bei Beeinträchtigung ihrer beruflichen Handlungsfähigkeit, etwa durch Krankheit oder Befangenheit, treffen sie die angemessenen Vorkehrungen.

 

4. Schweigepficht und Datenschutz

4.1 Die Mitglieder des PDH behandeln Informationen über Personen und Institutionen, die sie im Zusammenhang mit beruflichen Beziehungen erhalten, vertraulich.
4.2 Die Weitergabe solcher Informationen ist nur statthaft, wenn sie im Interesse der Betroffenen liegt und mit deren ausdrücklicher Bewilligung geschieht.
4.3 Ist die Weitergabe durch gesetzliche Bestimmungen vorgeschrieben und durch die zuständige Behörde angeordnet worden, muss dies den betroffenen Personen unter Angabe von Grund und Inhalt der Informationen mitgeteilt werden.
4.4 Die Mitglieder des PDH sorgen dafür, dass alle Aufzeichnungen, welche Informationen vertraulicher Art enthalten, vor dem Zugriff Dritter geschützt werden. Die Verwendung von Datenmaterial der KlientInnen/StudentInnen zu Ausbildungs- oder Publikations-zwecken ist nur dann ohne Einwilligung der KlientInnen/StudentInnen statthaft, wenn keinerlei Rückschlüsse auf die Identität der KlientInnen/StudentInnen möglich ist. Insbesondere Video- und Tonbandaufzeichnungen dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der KlientInnen/StudentInnen benützt werden.

 

5. Gestaltung der beruflichen Beziehungen

5.1 Die Mitglieder des PDH respektieren die Würde und Integrität der Personen, mit denen sie in beruflicher Beziehung stehen, insbesondere ihr Recht auf Selbstbestimmung und Selbstverantwortung.
5.2 Die TherapeutInnen/BeraterInnen/PädagogInnen sollen ihre eigenen Bedürfnisse reflektieren. Auf keinen Fall dürfen sie Abhängigkeitsverhältnisse zur Befriedigung persönlicher Bedürfnisse ausnützen.
5.3 Insbesondere unterlassen sie alle Verhaltensweisen sexueller Art gegenüber KlientInnen/StudentInnen. Ebenso enthalten sie sich jeder politischen Indoktrination und religiöser Missionierung.
5.4 Können schwerwiegende Beziehungsprobleme zu KlientInnen/StudentInnen nicht gelöst werden, ziehen die TherapeutInnen/BeraterInnen/PädagogInnen Dritte (Fachleute) bei.
5.5 Die KlientInnen/StudentInnen sollen über Art, Ziel, mutmassliche Dauer und finanzielle Bedingungen der Therapie/Beratung/Lehre orientiert werden.

 

6. Beschwerdeinstanz

6.1 Zur Behandlung von Beschwerden gegen Mitglieder des PDH ist der Vorstand des PDH zuständig.
6.2 Die Beschwerdeinstanz kann in Folge von Beschwerden Sanktionen verhängen.

Zürich, September 1993